Wunschleistungen Geburtshilfe
B-Streptokokken sind Bakterien, die bei jeder dritten bis vierten gesunden Schwangeren in der Scheide oder im Darm vorkommen und in der Regel keine Beschwerden verursachen. Für die Schwangere selbst stellen sie keine Gefahr dar und müssen deshalb auch nicht routinemäßig in der Schwangerschaft behandelt werden.
Eine Gefährdung besteht allerdings für das Neugeborene. Bei in der Scheide vorhandenen B-Streptokokken können diese während der Geburt auf das Neugeborene übertragen werden und dieses infizieren. Als Folge kann es dann in den ersten Tagen nach der Geburt zur Erkrankung des Kindes kommen, welche in schweren Fällen als Lungenentzündung oder auch Hirnhautentzündung verlaufen kann.
Die kindliche Infektion mit B-Streptokokken unter der Geburt kann in den meisten Fällen verhindert werden, wenn in den letzten Schwangerschaftswochen eine vaginaler Abstrich auf B-Streptokokken durchgeführt wird und, bei positivem Befund, eine Antibiotikaprophylaxe unter der Geburt erfolgt.
Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch den Parasiten Toxoplasma gondii verursacht wird. Der Hauptwirt dieses Parasiten ist die Katze. Die Infektion des Menschen kann über Katzenkot oder über rohes bzw. unzureichend erhitztes Fleisch (z.B. Tatar) infizierter Tiere erfolgen.
Toxoplasmose ist eine häufige Infektion, die meist ohne Beschwerden verläuft. Möglich sind grippeähnliche Symptome und Schwellung von Lymphknoten. Fast jeder zweite Erwachsene hat in seinem Blut Antikörper gegen den Erreger als Zeichen einer durchgemachten Infektion. Für nicht schwangere Frauen ist eine Infektion harmlos und führt nachfolgend zur Immunität, die lebenslangen Schutz bietet. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft kann eine Übertragung auf das Kind stattfinden. Folgen einer kindlichen Infektion können je nach Infektionszeitpunkt Fehlgeburten, Schäden an den kindlichen Augen mit möglicher Erblindung und Schäden im Gehirn mit der Folge einer geistigen Behinderung sein.
Durch eine Blutuntersuchung zu Beginn der Schwangerschaft kann festgestellt werden, ob Sie bereits eine Immunität gegen Toxoplasmose besitzen. Wenn ja, besteht für Sie und Ihr Kind während der Schwangerschaft keine Gefahr. Wenn nein, sollten im Laufe der Schwangerschaft zwei weitere Blutuntersuchungen stattfinden (im 2. Und 3. Schwangerschaftsdrittel). Falls es tatsächlich zu einer Erstinfektion mit einem Anstieg der Antikörpertiter im Laufe der Schwangerschaft kommen sollte, wird eine sofortige Therapie eingeleitet, um eine Übertragung auf Ihr Kind zu vermeiden.
Bei den Ringelröteln handelt es sich um eine virale Infektionskrankheit, die durch das Parvovirus B19 hervorgerufen wird. Meist tritt diese Infektion im Kindes- oder Jugendalter auf und führt neben unspezifischen Symptomen wie Abgeschlagenheit, evtl. Fieber sowie Kopf- und Gliederschmerzen häufig zu einem charakteristischen girlandenförmigen Hautausschlag. Oftmals verläuft die Infektion aber auch symptomfrei.
Übertragung der Viren erfolgt v.a. durch Tröpfcheninfektion wie z.B. beim Husten oder Niesen. Die Erkrankung ist hoch ansteckend, wobei das Infektionsrisiko in der sogenannten Inkubationszeit, in der der Patient bereits infiziert, aber noch symptomfrei ist, am höchsten ist. Die Infektion heilt in der Regel komplikationslos aus und hinterlässt eine lebenslange Immunität.
Bei Kindern und Erwachsenen ist die Erkrankung nur selten mit Komplikationen verbunden. Eine Infektion in der Schwangerschaft stellt allerdings eine Gefahr für das ungeborene Kind dar. Je nach Infektionszeitpunkt kann es zu Fehlgeburten oder zu einer Blutarmut (Anämie) des Kindes kommen, was in ausgeprägten Fällen sogar eine Bluttransfusion im Mutterleib notwendig machen kann.
Deshalb wird empfohlen, dass schwangere Frauen testen lassen sollten, ob sie bereits Antikörper gegen das Parvovirus besitzen. Dies ist mit einer einfachen Blutentnahme möglich. Man erhält dann eine Aussage darüber, ob die Schwangere bereits vor längerer Zeit Ringelröteln durchgemacht hat und dagegen immun ist. Dann besteht keine Gefahr für das ungeborene Kind, selbst wenn die Schwangere Kontakt mit infizierten Personen hat. Hatte die Schwangere bisher keine Ringelröteln, besteht bei Kontakt mit infizierten Personen grundsätzlich das Risiko für eine Infektion der Schwangeren. Außerdem kann diese Blutuntersuchung auch eine frische Infektion nachweisen.
Cytomegalie ist eine virale Erkrankung, die weit verbreitet ist und von ca. 40 bis 80% aller Menschen durchgemacht wird. Etwa 0,5% aller schwangeren Frauen infizieren sich während der Schwangerschaft zum ersten Mal. Damit ist die Erstinfektion mit dem Cytomegalie-Virus (CMV) die häufigste Infektion in der Schwangerschaft.
Die Erstinfektion erfolgt durch die Übertragung von Flüssigkeiten wie Speichel, Nasensekret, Urin, Blut, Sperma oder auch Muttermilch. Meist verläuft die Erstinfektion symptomlos oder mit grippeähnlichen Beschwerden. In einigen Fällen kommt es auch zu Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie einer Lymphknotenschwellung.
Das Virus bleibt lebenslang im Körper und kann in bestimmten Situationen reaktiviert werden. Hierbei treten allerdings meistens keine Symptome auf. Erfolgt die Erstinfektion einer Frau während einer Schwangerschaft, kann dies für das ungeborene Kind schwere Folgen wie Wachstumsstörungen, Veränderungen am Gehirn, Leber- und Milzvergrößerung, Schwerhörigkeit oder Augenschäden haben.
Jede Schwangere kann durch eine Blutuntersuchung feststellen, ob sie bereits Kontakt mit dem Cytomegalie-Virus hatte. Trägt sie das Virus in sich, ist eine Schädigung des Kindes im Mutterleib durch eine Reaktivierung sehr unwahrscheinlich. Sind keine CMV-Antikörper vorhanden, sollte die Blutuntersuchung im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel wiederholt werden. Während dieser Zeit sollte die Schwangere den Kontakt zu Kindergruppen (v.a. Kindertageseinrichtungen) meiden, da dort das Virus sehr häufig zu finden ist. Einfache Hygienemaßnahmen wie gründliches Händewaschen nach Kontakt mit potentiell kontaminierten Sekreten und Flüssigkeiten können das Risiko einer CMV-Infektion senken.
Eine Infektion mit dem Varicella-Zoster-Virus (VZV) führt im Kindesalter zu Windpocken. Diese Erkrankung ist hoch ansteckend. Allerdings haben mehr als 95% der Erwachsenen Antikörper gegen das Virus, da sie die Erkrankung im Kindesalter durchgemacht haben oder geimpft sind.
Nach überstandener Erkrankung bildet sich ein Immunschutz gegen die Windpocken aus. Das Virus verbleibt jedoch lebenslang in den Nervenzellen und kann bei nachlassender Immunität reaktiviert werden. Dies äußert sich dann als Herpes Zoster (Gürtelrose).
Kommt es bei einer Schwangeren zu einer Neuinfektion mit dem Varicella-Zoster-Virus innerhalb der ersten Schwangerschaftshälfte, kann in seltenen Fällen das sogenannte konnatale Varizellensyndrom auftreten. Dieses Syndrom geht meist mit schwerwiegenden Schädigungen und Fehlbildungen des Kindes einher.
Bei einer Neuinfektion der Schwangeren um den Geburtstermin (ca. 5 Tage vor bis 2 Tage nach der Geburt) besteht das Risiko einer perinatalen Varizellenerkrankung des Neugeborenen mit schweren Krankheitsverläufen, die in bis zu 30% der Fälle zum Tod des Kindes führen können.
Es wird empfohlen, bei jeder schwangeren Frau oder Frauen mit Kinderwunsch den Immunschutz gegen Varizellen zu überprüfen. Bei Frauen mit Kinderwunsch, die keinen Immunschutz haben, kann die aktive Impfung nachgeholt werden. In der Schwangerschaft ist eine aktive Impfung nicht möglich. Schwangere ohne Immunschutz sollten deshalb den Kontakt zu erkrankten Personen meiden.
Kommt es in der Schwangerschaft zum Kontakt mit Varizellen, empfiehlt es sich, den Immunstatus zu überprüfen. Bei fehlendem Immunschutz sollte innerhalb von 96 Stunden eine passive Immunisierung durchgeführt werden.
Gestationsdiabetes mellitus (GDM) bezeichnet eine Glucosetoleranzstörung, die erstmals in der Schwangerschaft auftritt und mit einem speziellen Testverfahren (75g-oralen-Glucosetoleranztest, kurz 75g-oGTT) unter standardisierten Bedingungen und qualitätsgesicherter Glucosemessung aus venösem Plasma diagnostiziert wird. Die Diagnose ist bereits mit einem erhöhten Glucosewert möglich.
Der GDM stellt eine Variante der Vorformen des Typ-2-Diabetes dar und kann heute als eine chronische Funktionsstörung beschrieben werden, die durch eine zunehmende Insulinresistenz der Körperzellen gekennzeichnet ist. Ungünstige Verläufe und Ausgänge von Schwangerschaften mit GDM können durch eine rechtzeitige Diagnostik und intensive Behandlung abgemildert oder sogar verhindert werden.
Durch einen GDM bestehen erhöhte Risiken für Harnwegs- und vaginale Infektionen der Mutter mit dadurch gesteigerter Frühgeburtenrate, für Bluthochdruckerkrankungen in der Schwangerschaft, Entbindungen durch Kaiserschnitt, höhergradige Geburtsverletzungen sowie verstärkte Blutungen nach der Geburt. Nach einem GDM entwickeln 35-60 % der Frauen innerhalb von 10 Jahren einen Diabetes. Das erhöhte Glucoseangebot in der Gebärmutter führt zu erhöhter kindlicher Insulinsekretion, bei der Geburt zeigt sich in unterschiedlichem Ausmaß eine sogenannte diabetische Fetopathie mit z.B. Blutzuckerabfällen beim Kind, Atemstörungen und verstärkter Neugeborenen-gelbsucht.
Um diese Folgeerscheinungen möglichst zu verhindern, ist nach den deutschen Mutterschaftsrichtlinien für alle Schwangeren ein Screening auf Gestationsdiabetes zwischen 24+0 und 27+6 SSW vorgesehen. Dieses wird primär mit einem 50g-Glucosetest unabhängig von Tageszeit und Nahrungsaufnahme im nicht-nüchternen Zustand durchgeführt. Eine Stunde nach Trinken dieser Zuckerlösung erfolgt eine Blutabnahme mit Bestimmung des aktuellen Blutzuckerwertes. Ist dieser Test auffällig, schließt sich ein 75g-oGTT an. Diese Vorgehensweise ist ebenfalls Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien und wird dementsprechend auch von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Nach der neuesten „Leitlinie Gestationsdiabetes mellitus“, verfasst von Spezialisten der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Schwangerschaft der DDG und Arbeitsgemeinschaft Geburtshilfe und Pränatalmedizin der DGGG, sollte nach der vorliegenden Evidenz bei allen Schwangeren zum Screening auf GDM ein 75g-oGTT zwischen 24+0 und 27+6 SSW als einzeitiges Verfahren durchgeführt werden. Grund für diese Empfehlung ist, dass laut einer großen Diabetesstudie (HAPO-Studie) bei 33 % aller Frauen mit GDM alleinig eine Erhöhung des Nüchternblutzuckerwertes vorlag. Dieser Wert wird allerdings durch den 50g-oGT nicht erfasst. Somit könnte ein vorliegender GDM bei unauffälligem 50g-Glucosetest und dementsprechend nicht bestimmten Nüchternblutzuckerwert übersehen werden. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen anbieten, den 75g-oGTT primär durchführen zu lassen. Dies ist allerdings nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien und deshalb auch keine Leistung, die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Die Kosten für die Durchführung dieses Tests müssen wir Ihnen als Privatleistung, berechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), in Rechnung stellen.