Wunschleistungen Geburtshilfe

Die Sonographie ist eine medizinisch sinnvolle und bei werdenden Eltern auch sehr beliebte Methode, sich vom Wohlbefinden und dem Wachstum Ihres Kindes zu überzeugen und schon vor der Geburt eine intensive Bindung zum Kind aufzubauen.

Die Mutterschaftsrichtlinien sehen bei unkompliziertem Schwangerschaftsverlauf 3 Ultraschalluntersuchungen vor (9.-12. SSW, 19.-22. SSW und 29.-32. SSW).

Als Ergänzung zu diesen Routineuntersuchungen Ihres Kindes bieten wir Ihnen weitere Ultraschalluntersuchungen im Schwangerschaftsverlauf als individuelle Zusatzleistung an.

Eine Schwangerschaft ist ein ganz besonderes und unvergessliches Erlebnis für Sie als Paar und oft auch für Ihre gesamte Familie. Fragen wie „Ist es ein Junge oder ein Mädchen? Sieht es mehr wie der Papa oder die Mama aus?“ werden häufig gestellt.

Besonders beeindruckend lassen sich solche Eigenschaften im Rahmen einer 3D-/4D-Sonographie darstellen. Bewegungen Ihres Kindes werden in drei- und vierdimensionaler Weise gezeigt. Beobachten Sie, wie Ihr Kind zum Beispiel gähnt oder mit den Fingern spielt. Zusätzlich erweitert die 3D-Sonographie die diagnostischen und medizinischen Möglichkeiten. Der optimale Zeitpunkt für diese Untersuchung liegt zwischen der 26.-32.SSW.

Diese Art der Sonographie ist technisch sehr anspruchsvoll und gelingt nicht immer auf Anhieb. Sie ist zudem sehr von der Lage und den Bewegungen Ihres Kindes abhängig. Falls Sie eine 3D-/4D-Ultraschalluntersuchung Ihres Kindes wünschen, suchen wir im Rahmen der „normalen“ 2D-Untersuchungen nach einer günstigen Lage Ihres Kindes. Ist diese gegeben, erfolgt unmittelbar eine 3D-/4D-Darstellung Ihres Kindes.

B-Streptokokken sind Bakterien, die bei jeder dritten bis vierten gesunden Schwangeren in der Scheide oder im Darm vorkommen und in der Regel keine Beschwerden verursachen. Für die Schwangere selbst stellen sie keine Gefahr dar und müssen deshalb auch nicht routinemäßig in der Schwangerschaft behandelt werden.

Eine Gefährdung besteht allerdings für das Neugeborene. Bei in der Scheide vorhandenen B-Streptokokken können diese während der Geburt auf das Neugeborene übertragen werden und dieses infizieren. Als Folge kann es dann in den ersten Tagen nach der Geburt zur Erkrankung des Kindes kommen, welche in schweren Fällen als Lungenentzündung oder auch Hirnhautentzündung verlaufen kann.

Die kindliche Infektion mit B-Streptokokken unter der Geburt kann in den meisten Fällen verhindert werden, wenn in den letzten Schwangerschaftswochen eine vaginaler Abstrich auf B-Streptokokken durchgeführt wird und, bei positivem Befund, eine Antibiotikaprophylaxe unter der Geburt erfolgt.

Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch den Parasiten Toxoplasma gondii verursacht wird. Der Hauptwirt dieses Parasiten ist die Katze. Die Infektion des Menschen kann über Katzenkot oder über rohes bzw. unzureichend erhitztes Fleisch (z.B. Tatar) infizierter Tiere erfolgen.

Toxoplasmose ist eine häufige Infektion, die meist ohne Beschwerden verläuft. Möglich sind grippeähnliche Symptome und Schwellung von Lymphknoten. Fast jeder zweite Erwachsene hat in seinem Blut Antikörper gegen den Erreger als Zeichen einer durchgemachten Infektion. Für nicht schwangere Frauen ist eine Infektion harmlos und führt nachfolgend zur Immunität, die lebenslangen Schutz bietet. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft kann eine Übertragung auf das Kind stattfinden. Folgen einer kindlichen Infektion können je nach Infektionszeitpunkt Fehlgeburten, Schäden an den kindlichen Augen mit möglicher Erblindung und Schäden im Gehirn mit der Folge einer geistigen Behinderung sein.

Durch eine Blutuntersuchung zu Beginn der Schwangerschaft kann festgestellt werden, ob Sie bereits eine Immunität gegen Toxoplasmose besitzen. Wenn ja, besteht für Sie und Ihr Kind während der Schwangerschaft keine Gefahr. Wenn nein, sollten im Laufe der Schwangerschaft zwei weitere Blutuntersuchungen stattfinden (im 2. Und 3. Schwangerschaftsdrittel). Falls es tatsächlich zu einer Erstinfektion mit einem Anstieg der Antikörpertiter im Laufe der Schwangerschaft kommen sollte, wird eine sofortige Therapie eingeleitet, um eine Übertragung auf Ihr Kind zu vermeiden.

Bei den Ringelröteln handelt es sich um eine virale Infektionskrankheit, die durch das Parvovirus B19 hervorgerufen wird. Meist tritt diese Infektion im Kindes- oder Jugendalter auf und führt neben unspezifischen Symptomen wie Abgeschlagenheit, evtl. Fieber sowie Kopf- und Gliederschmerzen häufig zu einem charakteristischen girlandenförmigen Hautausschlag. Oftmals verläuft die Infektion aber auch symptomfrei.

Übertragung der Viren erfolgt v.a. durch Tröpfcheninfektion wie z.B. beim Husten oder Niesen. Die Erkrankung ist hoch ansteckend, wobei das Infektionsrisiko in der sogenannten Inkubationszeit, in der der Patient bereits infiziert, aber noch symptomfrei ist, am höchsten ist. Die Infektion heilt in der Regel komplikationslos aus und hinterlässt eine lebenslange Immunität.

Bei Kindern und Erwachsenen ist die Erkrankung nur selten mit Komplikationen verbunden. Eine Infektion in der Schwangerschaft stellt allerdings eine Gefahr für das ungeborene Kind dar. Je nach Infektionszeitpunkt kann es zu Fehlgeburten oder zu einer Blutarmut (Anämie) des Kindes kommen, was in ausgeprägten Fällen sogar eine Bluttransfusion im Mutterleib notwendig machen kann.

Deshalb wird empfohlen, dass schwangere Frauen testen lassen sollten, ob sie bereits Antikörper gegen das Parvovirus besitzen. Dies ist mit einer einfachen Blutentnahme möglich. Man erhält dann eine Aussage darüber, ob die Schwangere bereits vor längerer Zeit Ringelröteln durchgemacht hat und dagegen immun ist. Dann besteht keine Gefahr für das ungeborene Kind, selbst wenn die Schwangere Kontakt mit infizierten Personen hat. Hatte die Schwangere bisher keine Ringelröteln, besteht bei Kontakt mit infizierten Personen grundsätzlich das Risiko für eine Infektion der Schwangeren. Außerdem kann diese Blutuntersuchung auch eine frische Infektion nachweisen.

Cytomegalie ist eine virale Erkrankung, die weit verbreitet ist und von ca. 40 bis 80% aller Menschen durchgemacht wird. Etwa 0,5% aller schwangeren Frauen infizieren sich während der Schwangerschaft zum ersten Mal. Damit ist die Erstinfektion mit dem Cytomegalie-Virus (CMV) die häufigste Infektion in der Schwangerschaft.

Die Erstinfektion erfolgt durch die Übertragung von Flüssigkeiten wie Speichel, Nasensekret, Urin, Blut, Sperma oder auch Muttermilch. Meist verläuft die Erstinfektion symptomlos oder mit grippeähnlichen Beschwerden. In einigen Fällen kommt es auch zu Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie einer Lymphknotenschwellung.

Das Virus bleibt lebenslang im Körper und kann in bestimmten Situationen reaktiviert werden. Hierbei treten allerdings meistens keine Symptome auf. Erfolgt die Erstinfektion einer Frau während einer Schwangerschaft, kann dies für das ungeborene Kind schwere Folgen wie Wachstumsstörungen, Veränderungen am Gehirn, Leber- und Milzvergrößerung, Schwerhörigkeit oder Augenschäden haben.

Jede Schwangere kann durch eine Blutuntersuchung feststellen, ob sie bereits Kontakt mit dem Cytomegalie-Virus hatte. Trägt sie das Virus in sich, ist eine Schädigung des Kindes im Mutterleib durch eine Reaktivierung sehr unwahrscheinlich. Sind keine CMV-Antikörper vorhanden, sollte die Blutuntersuchung im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel wiederholt werden. Während dieser Zeit sollte die Schwangere den Kontakt zu Kindergruppen (v.a. Kindertageseinrichtungen) meiden, da dort das Virus sehr häufig zu finden ist. Einfache Hygienemaßnahmen wie gründliches Händewaschen nach Kontakt mit potentiell kontaminierten Sekreten und Flüssigkeiten können das Risiko einer CMV-Infektion senken.

Eine Infektion mit dem Varicella-Zoster-Virus (VZV) führt im Kindesalter zu Windpocken. Diese Erkrankung ist hoch ansteckend. Allerdings haben mehr als 95% der Erwachsenen Antikörper gegen das Virus, da sie die Erkrankung im Kindesalter durchgemacht haben oder geimpft sind.

Nach überstandener Erkrankung bildet sich ein Immunschutz gegen die Windpocken aus. Das Virus verbleibt jedoch lebenslang in den Nervenzellen und kann bei nachlassender Immunität reaktiviert werden. Dies äußert sich dann als Herpes Zoster (Gürtelrose).

Kommt es bei einer Schwangeren zu einer Neuinfektion mit dem Varicella-Zoster-Virus innerhalb der ersten Schwangerschaftshälfte, kann in seltenen Fällen das sogenannte konnatale Varizellensyndrom auftreten. Dieses Syndrom geht meist mit schwerwiegenden Schädigungen und Fehlbildungen des Kindes einher.

Bei einer Neuinfektion der Schwangeren um den Geburtstermin (ca. 5 Tage vor bis 2 Tage nach der Geburt) besteht das Risiko einer perinatalen Varizellenerkrankung des Neugeborenen mit schweren Krankheitsverläufen, die in bis zu 30% der Fälle zum Tod des Kindes führen können.

Es wird empfohlen, bei jeder schwangeren Frau oder Frauen mit Kinderwunsch den Immunschutz gegen Varizellen zu überprüfen. Bei Frauen mit Kinderwunsch, die keinen Immunschutz haben, kann die aktive Impfung nachgeholt werden. In der Schwangerschaft ist eine aktive Impfung nicht möglich. Schwangere ohne Immunschutz sollten deshalb den Kontakt zu erkrankten Personen meiden.

Kommt es in der Schwangerschaft zum Kontakt mit Varizellen, empfiehlt es sich, den Immunstatus zu überprüfen. Bei fehlendem Immunschutz sollte innerhalb von 96 Stunden eine passive Immunisierung durchgeführt werden.